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TÜRKISCHES FAMILIENRECHT

Wir befassen wir uns zudem um familienrechtliche Angelegenheiten in der Türkei, insbesondere um Scheidungsanerkennungen in der Türkei. Die rechtskäftige Scheidung von türkischen Staatsbürgern bzw. Ehemalig türkischen Staatsbürgern führt nicht automatisch zur Scheidung in der Türkei. Der deutsche Scheidungsbeschluss muss in der Türkei anerkannt werden. Grundsätzlich wird diese beim zuständigen Gericht in der Türkei durchgeführt. Im Falle einer einvernehmlichen und gemeinsamen Vorgehensweise der Parteien (noch Eheleute nach türkischem Recht) und unter bestimmten Voraussetzungen ist die Anerkennung bei den zuständigen Auslandsvertreteungen in Deutschland möglich. Die Dauer des Anerkennungsverfahrens ist von der Fallkonstellation und den Staatsangehörigkeiten der Eheleute abhängig. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können wir Ihnen einen genaueren Einblick zu der Dauer und den notwendigen Unterlagen verschaffen. Wir können Sie hierzu anwaltlich beraten und Ihnen den bestmögliche Unterstützung anbieten.

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