ARZTHAFTUNGSRECHT
Das Arzthaftungsrecht umfasst Ansprüche, die infolge von ärztlichen Kunstfehlern geltend gemacht werden. Aus der Sicht eines geschädigten Patienten sind dies vor allem solche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie können infolge von Fehlbehandlungen, aber auch aus der Verletzung von Nebenpflichten wie unzureichender Beratung und Aufklärung über Risiken entstehen. Ärzte und Krankenhäuser bedürfen aber ebenfalls anwaltlicher Beratung und Interessenvertretung, wenn solche Ansprüche zu Unrecht gegen sie erhoben werden.
Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Wolfgang Schmidt
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