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SCHEIDUNGSRECHT

Nach geltendem Recht muss im Scheidungsverfahren mindestens eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Da jede Scheidung einen erheblichen Einschnitt im Leben der Ehegatten bedeutet, ist der Rechtsanwalt im Scheidungsrecht zuerst und vor allem Berater, der praktische Verhaltensratschläge erteilen kann. Darüber hinaus gilt es natürlich auch, die juristischen Fragen zu beantworten, notwendige Anträge zu stellen u.v.m. Die juristische Beratung betrifft zunächst die Voraussetzungen für eine Scheidung, also insbesondere die Zeit des Getrenntlebens. Während der Trennung und nach der Scheidung sind ferner vermögensrechtliche Ansprüche wie der Trennungs- und Ehegattenunterhalt, der Versorgungsausgleich, die Verteilung der ehelichen Güter, die Zuweisung von Wohnung und Hausrat usw. zu regeln. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, müssen deren Unterhaltsansprüche gesichert sowie das Sorge- und Umgangsrecht verteilt werden.

Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Rohdewald

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