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STRAßEN-
VERKEHRSRECHT

Im Straßenverkehrsrecht geht es um den gesamten Bereich der Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Diese können Bußgelder und/oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Die Interessenvertretung in diesen Angelegenheiten von der Akteneinsicht bis zur Verteidigung vor Gericht ist die Aufgabe des Verkehrsrechtlers. Dies gilt auch für die Begleiterscheinungen solcher Maßnahmen wie z.B. die Aufforderung zur Beibringung medizinisch-psychologischer Gutachten. Das Straßenverkehrsrecht überlagert sich häufig mit dem Recht der Bußgeldsachen und dem Verkehrsunfallrecht.

Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Rüsing

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