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ARBEITSRECHT


Das Arbeitsrecht unterteilt sich in kollektives und individuales Arbeitsrecht. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Rechtmäßigkeit von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche, ferner um Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung sowie die Tätigkeit von Betriebsräten. Der Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit liegt jedoch im Individualarbeitsrecht, d.h. der vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aus der Sicht des Arbeitnehmers sind häufig Ansprüche auf Lohn, Gehalt, andere Sozialleistungen, Urlaub usw. geltend zu machen, unrechtmäßige Kündigungen abzuwehren oder Abfindungen auszuhandeln. Aber auch die Beratung im Vorfeld solcher Maßnahmen hilft, Streit zu vermeiden. Aus der Sicht des Arbeitgebers gilt es häufig, Arbeitspflichten einzuklagen oder rechtmäßige Kündigungen durchzusetzen. Gerade gegenüber Arbeitgebern ist der Rechtsanwalt jedoch vor allem Berater. Auch entwirft er Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen.

Dieses Rechtsgebiet wird schwerpunktmäßig bearbeitet von: RA Rüsing

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